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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von
Stretchlimousinen der Firma Sky Limousines, die Beförderung und sonstige Nebenleistungen
werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
erbracht. Wirksame Nebenabreden werden nicht getroffen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
- Bei erfolgter schriftlicher Anfrage des Kunden kommt ein Vertrag nur zustande, wenn er von
der Firma Sky Limousines schriftlich oder telefonisch bestätigt wird.
- Das Angebot der Firma Sky Limousines, beinhaltet
die Anmietung der vorhandenen Fahrzeuge einschließlich eines Fahrers für private
und geschäftliche
Zwecke. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Die Fahrer des Vermieters
sind zur Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen, insbesondere zu Vertragsschlüssen
und mündlichen
Nebenabreden, nicht befugt.
- Bei Vermittlung von Fremdfahrzeugen übernimmt die Firma Sky Limousines
keinerlei Haftung. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Fahrt, obliegt
die Haftung bei dem jeweiligen Fahrzeugvermieters.
§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen
- Es gelten die am Tag der Fahrt jeweils gültigen
Preise der Firma Sky Limousines. Gesondert zu erstatten sind vom Besteller Mehraufwendungen
wie Autobahngebühren, Mautgebühren
und Zollgebühren, Parkgebühren und Übernachtungskosten.
- Bei Pauschalvereinbarungen oder von der Firma Sky Limousines schriftlich oder telefonisch übermittelten
Angeboten gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit und Fahrleistung.
- Für entstehende Mehrzeiten werden die Preise halbstündlich abgerechnet.
d)Sollte die Anmietung länger als einen Tag dauern, müssen die Kosten für die
Übernachtung zu übernehmen.
Die Arbeitszeit wird am zweiten Tag ab Arbeitsbeginn jedoch spätestens ab 8.00 Uhr morgens
berechnet. Die Rückfahrtsregelung entspricht der eintägigen Reise
- Vor Antritt der
Fahrt sind 100 Prozent des Fahrtgrundpreises zu zahlen.
- Zahlungen können als Überweisungen auf unser Konto oder in bar am Fahrtag (vor Antritt
der Fahrt beim Chauffeur) erfolgen.
- Entstehende Mehrkosten sind sofort (beim Chauffeur) in bar zu begleichen.
§ 4 Vertragsstornierung
- Beiden Vertragsparteien steht eine Stornierung zu.
- Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, mündliche
Stornierungen nur wenn sie von der Firma Sky Limousines schriftlich bestätigt werden.
- Bei Stornierungen berechnet die Firma Sky Limousines folgenden Anteil des vereinbarten Fahrpreises
als Aufwendungsersatz:
- 0% bis 6 Wochen vor Antritt der Fahrt,
- 50% bis 4 Wochen vor Antritt der Fahrt,
- 100% bis 1 Woche vor Antritt der Fahrt
Ein früherer Abschluss der Mietdauer entbindet den
Kunde nicht von seinen vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nicht von seiner Verpflichtung,
den vereinbarten Fahrpreis zu zahlen.
- Wird die vereinbarte Leistung ohne schriftliche Stornierung
nicht in Anspruch genommen, hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu zahlen.
- Der Unternehmer kann sich von seiner Leistungspflicht lösen, wenn ihm die Vertragserfüllung
in Folge einer gesetzlichen oder behördlichen
Anordnung eines Fahrverbots etwa wegen Ozon- oder Smogalarms oder aufgrund höherer Gewalt
z.B. winterbedingter Unpassierbarkeit der Straßen, unmöglich wird. Soweit der Unternehmer
aus einem der genannten Gründe vom Vertrag zurücktritt, informiert er den Besteller
unverzüglich. Bereits
empfangene Gegenleistungen des Bestellers werden unverzüglich zurückerstattet.
§ 5 Beförderung
- Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
- Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. Werden dennoch eigene Getränke
verzehrt, wird nach der gültigen Preisliste von der Firma Sky Limousines abgerechnet.
- Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
- Im Fahrzeug ist ABSOLUTES Rauchverbot.
- Die Firma Sky Limousines ist berechtigt jederzeit, auch nach Fahrtantritt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird. Insbesondere dann wenn die Erbringung
der Leistung erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird und der Unternehmer
dies nicht zu vertreten hat, oder der Kunde eine ihm nach diesen
Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere
die nach §3 bestimmte Zahlung des Fahrpreises nicht leistet.
- Weiterhin ist die Firma Sky Limousines berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten,
wenn sich Fahrgäste den notwendigen Anweisungen des Chauffeurs widersetzen, eine Gefährdung
gemäß der
StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Chauffeurs
darstellen.
In diesem Fall berechnet die Firma Sky Limousines den vollen Fahrtpreis einschließlich aller Neben-
und Sonderleistungen. Der Chauffeur ist berechtigt, die Passagiere von der Beförderung auszuschließen.
§ 6 Verzögerungen
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die
Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden der Firma Sky Limousines oder des Chauffeurs.
§ 7
Haftung des Unternehmers
- Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung
übernommen, es sei denn diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der
Firma Sky Limousines oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen.
- Die Firma Sky Limousines versichert, dass alle Fahrzeuge, die zum Verkehr auf öffentlichen
Straßen benutzt werden, der StVO entsprechen, TÜV abgenommen und ordnungsgemäß haftpflichtversichert
sind. Der Chauffeur ist bei einem unerwartet auftretenden Schaden berechtigt, das Mietverhältnis
aus Sicherheitsgründen abzubrechen.
- Die Firma Sky Limousines bemüht sich nach seinen Möglichkeiten Terminvereinbarungen
einzuhalten. Bei Verhinderung wird umgehend eine entsprechende Nachricht per Telefon, Fax oder
E-Mail an den Auftraggeber, der damit auf jegliche Regressansprüche bezüglich einer
Terminabsage verzichtet.
- Die Firma Sky Limousines wird sich jedoch bemühen, ein entsprechendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung
zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, erstattet die Firma Sky Limousines einen eventuell
geleisteten Anzahlungsbetrag zurück.
- Die Firma Sky Limousines ist aufgrund einer gesetzlichen Anordnung von Fahrverbot wegen
Ozon-, Smogalarm, usw. sowie bei Einwirkung höherer Gewalt (Schnee, Glatteis, Sturm, usw.)
von seiner Leistungspflicht befreit.
- Die Chauffeure der Firma Sky Limousines sind im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins.
§
8 Haftung des Bestellers
- Der Kunde haftet für alle von ihm und den Fahrgästen hervorgerufenen
Schäden oder groben Verschmutzungen jeglicher Art.
- Vom Besteller oder einem von ihm beauftragten Dritten angebrachte Beschriftungen, Anbauten
und Dekorationen müssen den Vorschriften der StVZO entsprechen und sind bei Vertragsende
wieder zu entfernen. . Der Mieter haftet für Verschlechterungen des Mietobjekts, die durch übermäßige
Verschmutzung in Folge der Nutzung oder durch die zeitweise Anbringung von Beschriftungen,
Anbauten oder Dekorationen entstehen. Erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen
außerhalb
der StVZO - Sondernutzung zu Werbezwecken � hat der Mieter einzuholen und vor Fahrtantritt
dem Unternehmer vorzulegen.
- Der Mieter haftet für alle Folgeschäden. Risiken während
Film/Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen
außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende
Zusatzversicherung (z.B. Requisitenversicherung) zu versichern.
- Im Fahrzeug gilt Gurtpflicht, bei Nichteinhaltung können keine Schadensansprüche
geltend gemacht werden.
§ 9 Weisungsbefugnis des Fahrers
Die Fahrgäste sind verpflichtet, sich an die Weisungen des Fahrzeugführers
zu halten. Sie haben sich so zu verhalten, daß die Konzentration des Fahrers nicht unverhältnismäßig
beeinträchtigt wird und die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht gefährdet wird. Fahrgäste, die
gegen die Verpflichtungen verstoßen oder die sich in stark alkoholisiertem Zustand befinden,
kann der Fahrer von der Weiterbeförderung ausschließen. Der Anspruch des Unternehmers auf die vertragliche
Gegenleistung wird dadurch nicht berührt.
§ 10 Leistungsänderungen und Wechsel des Vertragspartners
Sollte ein durch den Besteller gebuchtes
Fahrzeug zum Zeitpunkt der Leistungsausführung nicht zur Verfügung stehen, stellt der Unternehmer
ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung. Sofern er mangels Kapazität hierzu nicht in der Lage
ist, kann er einen Dritten mit der Leistungserbringung beauftragen. In diesem Fall steht dem
Besteller das Recht zu, sich vom Vertrag zu lösen.
§ 11 Versicherungsschutz
Für das Fahrzeug besteht folgende Versicherung nach den jeweils geltenden
Allgemeinen Versicherungsbedingungen:
- Haftpflichtversicherung
§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Firma Sky Limousines speichert personenbezogene Daten
nur im Rahmen der Geschäfts-Beziehung. Sky Limousines beachtet die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen
und gibt erhobene Kundendaten nicht an Dritte weiter.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.
- Soweit der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich
rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart.
§ 14 Salvatoresche
Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
In diesem Fall geltend diejenigen gesetzlichen Vorschriften die dem Inhalt der Klausel am nächsten
kommen. Dasselbe gilt, soweit diese Bestimmungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.
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